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Vom Landmesser zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI)
Schon im Altertum unterstützten die Geometer den Staat bei der Erfassung und Ortung
von Grund und Boden.
Die preußischen "Landmesser" wurden 1704 per Reglement mit staatlichen Aufgaben
betraut - also etwa 150 Jahre vor der Entstehung der ersten Katasterämter.
Das heutige Berufsrecht der Länder überträgt den Öffentlich bestellten
Vermessungsingenieuren ebenfalls hoheitliche Aufgaben. In Niedersachsen sind sie Träger eines
öffentlichen Amtes.
ÖbVIs arbeiten privatrechtlich, üben aber gleichzeitig behördliche Funktionen aus.
Die Ausführung und Ausweitung von Vermessungen an Liegenschaften sind ihnen durch Gesetz
übertragen.
Behördliche Vorschriften, Aufsicht und Kostenordnung garantieren dem Kunden die
ordnungsgemäße Auftragsabwicklung.
Die Belehrungen des Freien Berufes mit "öffendlichen Funktionen" hat also eine lange
Tradition und diese Verbindung sollte Modellcharakter für die Zukunft haben.
Neben Amtstätigkeiten nehmen Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Beurkundungen
vor und stellen amtliche Bescheidungen aus.
Ebenso gehören alle anderen Vermessungsaufgaben der Ingenieurvermessung im Hoch-, Tief- und
Straßenbau sowie für die Leitungsdokumentation und Beweissicherung zum Dienstleistungsangebot
und sind Bestandteil der täglichen Arbeit.
Gute Gründe für Ihr Vertrauen
- Mit unserer fachlichen Qualifikation sind wir kompetente Partner in allen Bereichen
vermessungstechnischer Betreuung.
- Als selbstständige Freiberufler haften wir persönlich für unsere Arbeit und
tragen Eigenverantwortung.
- Die Bindung an das Berufsrecht und die Kostenordnung stellen höchsten
Qualitätsstandard und Leistungswettbewerb sicher.
- Die öffentliche Bestellung garantiert freiberufliche Dienstleistung bei staatlicher
Aufsicht, gibt Sicherheit und gewährleistet Objektivität und Neutralität.
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