Berthold Lambers
Franz-Josef Ostendorf

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Vom Landmesser zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI)

Schon im Altertum unterstützten die Geometer den Staat bei der Erfassung und Ortung von Grund und Boden.
Die preußischen "Landmesser" wurden 1704 per Reglement mit staatlichen Aufgaben betraut - also etwa 150 Jahre vor der Entstehung der ersten Katasterämter.
Das heutige Berufsrecht der Länder überträgt den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ebenfalls hoheitliche Aufgaben. In Niedersachsen sind sie Träger eines öffentlichen Amtes.
ÖbVIs arbeiten privatrechtlich, üben aber gleichzeitig behördliche Funktionen aus. Die Ausführung und Ausweitung von Vermessungen an Liegenschaften sind ihnen durch Gesetz übertragen.
Behördliche Vorschriften, Aufsicht und Kostenordnung garantieren dem Kunden die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung.
Die Belehrungen des Freien Berufes mit "öffendlichen Funktionen" hat also eine lange Tradition und diese Verbindung sollte Modellcharakter für die Zukunft haben.

Neben Amtstätigkeiten nehmen Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Beurkundungen vor und stellen amtliche Bescheidungen aus.
Ebenso gehören alle anderen Vermessungsaufgaben der Ingenieurvermessung im Hoch-, Tief- und Straßenbau sowie für die Leitungsdokumentation und Beweissicherung zum Dienstleistungsangebot und sind Bestandteil der täglichen Arbeit.


Gute Gründe für Ihr Vertrauen

  • Mit unserer fachlichen Qualifikation sind wir kompetente Partner in allen Bereichen vermessungstechnischer Betreuung.

  • Als selbstständige Freiberufler haften wir persönlich für unsere Arbeit und tragen Eigenverantwortung.

  • Die Bindung an das Berufsrecht und die Kostenordnung stellen höchsten Qualitätsstandard und Leistungswettbewerb sicher.

  • Die öffentliche Bestellung garantiert freiberufliche Dienstleistung bei staatlicher Aufsicht, gibt Sicherheit und gewährleistet Objektivität und Neutralität.