Amtliche Lagepläne
Sie möchten als Eigentümer, Landwirt oder Betriebsinhaber ein Wohnhaus, Nebengebäude oder
Betriebsgebäude neu errichten oder umbauen?
Nach der Niedersächsischen Bauordnung wird für jeden Bauantrag und für jede Bauanzeige ein
amtlicher Lageplan benötigt.
Wollen Sie in einem bestimmten Abstand zur Grenze bauen, ist in der Regel ein qualifizierter Lageplan
erforderlich. Wir, als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI), beraten Sie und
klären mit Ihrem Architekten oder dem zuständigen Bauamt ab, ob Sie einen qualifizierten Lageplan
benötigen, oder ob ein einfacher Lageplan ausreicht.
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Zusätzlich zu den Angaben des einfachen Lageplans enthält der qualifizierte Lageplan die
Grenzlängen des Baugrundstücks, bei vorhandenen Gebäuden die Abstände zu den Grenzen und
ggf. die Baugrenzen nach dem Bebauungsplan. Darüber hinaus wird in der Regel mit einem Feldvergleich die
Vollständigkeit des Inhalts des Liegenschaftskatasters örtlich überprüft. Hierbei werden
evtl. noch nicht im Kataster nachgewiesene Gebäude, etwaige Hochspannungs- und Versorgungsleitungen,
Fahrbahnen u.a. eingemessen. Im beschreibenden Teil des Lageplans werden auch die Eigentümer der
Nachbargrundstücke nachgewiesen.
Die Ausfertigung der Pläne erfolgt i.d.R. auf Papier. Auf Wunsch werden Ihnen die Pläne auch auf Folie oder
in digitaler Form übergeben. Bestellen Sie Ihre Lagepläne online (zum
Antrag)!
Die Kosten für die einfachen und qualifizierten Lagepläne berechnen sich nach der Kostenordnung für das
amtliche Vermessungswesen.
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