Grenzfeststellung
Ist Ihre Grenze in der Örtlichkeit nicht erkennbar?
Können Sie die Grenzsteine nicht finden?
Haben Sie ein Grundstück gekauft und kennen die genaue Lage der Grundstücksgrenze nicht?
Wollen Sie einen Zaun an der Grenze oder ein Gebäude in einem bestimmen Abstand zur Grenze errichten?
In all diesen Fällen können wir, als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI),
weiterhelfen. Meist ist es bereits nach Auswertung der vorhandenen Katasterunterlagen möglich, konkrete
Aussagen über den Umfang der durchzuführenden Vermessungsarbeiten - und damit auch über die
entstehenden Kosten - zu machen.
Wir bieten:
- Übertragung einzelner Grenzpunkte in die Örtlichkeit
- Übertragung mehrerer Flurstücksgrenzen und deren Grenzpunkte in die Örtlichkeit
- Amtliche Feststellung der bestehenden Flurstücksgrenze und deren Grenzpunkte
- Erneuerung von zerstörten oder fehlenden Grenzmarken
- Durchführung eines Grenztermins mit den Grenznachbarn
Vorteile für Sie:
- Örtlich erkennbare Grenzmarken in den Grenzpunkten
- Rechtssicherheit mit Ihrem Grenznachbarn bzgl. der Flurstücksgrenze
- Sicherung Ihres Eigentums am Grund und Boden
Die Abrechnung der Vermessungsarbeiten erfolgt nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen.
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