Berthold Lambers
Franz-Josef Ostendorf

Gebäudevermessung

Sie haben ein neues Gebäude errichtet oder ein vorhandenes Gebäude im Grundriß verändert?
Nach §7 des Niedersächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes ist immer dann eine Vermessung für die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters erforderlich. Wir, als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI), führen diese Gebäudevermessung für Sie aus.

Nach der Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster steht somit der aktuelle Katasterbestand für zukünftige Planungs- und Baugenehmigungsvorhaben zur Verfügung. Selbstverständlich erhalten Sie bei Bedarf von uns auch eine amtliche Bescheinigung für die Bauaufsichtsbehörde oder Ihr Kreditinstitut. Die Kosten für die Gebäudevermessung und die amtlichen Bescheinigungen richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen.

Die Gebäudevermessung können Sie hier online in Auftrag geben

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