Gebäudevermessung
Sie haben ein neues Gebäude errichtet oder ein vorhandenes Gebäude im Grundriß verändert?
Nach §7 des Niedersächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes ist immer dann eine Vermessung für
die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters erforderlich. Wir, als Öffentlich bestellte
Vermessungsingenieure (ÖbVI), führen diese Gebäudevermessung für Sie aus.
Nach der Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster steht somit der aktuelle
Katasterbestand für zukünftige Planungs- und Baugenehmigungsvorhaben zur Verfügung.
Selbstverständlich erhalten Sie bei Bedarf von uns auch eine amtliche Bescheinigung für die
Bauaufsichtsbehörde oder Ihr Kreditinstitut. Die Kosten für die Gebäudevermessung und die amtlichen
Bescheinigungen richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen.
Die Gebäudevermessung können Sie hier online in Auftrag geben
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