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Der Freiwillige Landtausch soll als schnelles und einfaches Verfahren die Agrarstruktur durch Neuordnung
ländlicher Grundstücke verbessern sowie zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen
Naturhaushalts beitragen.
Freiwillige Landtauschverfahren sollen in der Regel nur in solchen Gebieten durchgeführt werden, in denen
Flurbereinigungsverfahren entbehrlich sind oder vorerst nicht durchgeführt werden können.
Der Freiwillige Landtausch gibt den Beteiligten die Möglichkeit, in einem für sie zeitlich und
räumlich überschaubaren Verfahren nach dem Motto "so viel Privatinitiative wie möglich, so
wenig staatliche Hilfe wie nötig" eigene Vorstellungen über Bodenneuordnung mit geringen Kosten zu
verwirklichen. Für das Landtauschverfahren gilt in allen Abschnitten das Prinzip der Freiwilligkeit.
Eine Durchführung ist nur dann möglich, wenn das Verfahren von allen beteiligten Tauschpartnern gemeinsam
beantragt wird und hiernach alle betroffenen Rechtsinhaber mit den getroffenen Regelungen einverstanden sind.
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