Berthold Lambers
Franz-Josef Ostendorf

Freiwilliger Landtausch

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Der Freiwillige Landtausch soll als schnelles und einfaches Verfahren die Agrarstruktur durch Neuordnung ländlicher Grundstücke verbessern sowie zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushalts beitragen.

Freiwillige Landtauschverfahren sollen in der Regel nur in solchen Gebieten durchgeführt werden, in denen Flurbereinigungsverfahren entbehrlich sind oder vorerst nicht durchgeführt werden können.

Der Freiwillige Landtausch gibt den Beteiligten die Möglichkeit, in einem für sie zeitlich und räumlich überschaubaren Verfahren nach dem Motto "so viel Privatinitiative wie möglich, so wenig staatliche Hilfe wie nötig" eigene Vorstellungen über Bodenneuordnung mit geringen Kosten zu verwirklichen. Für das Landtauschverfahren gilt in allen Abschnitten das Prinzip der Freiwilligkeit. Eine Durchführung ist nur dann möglich, wenn das Verfahren von allen beteiligten Tauschpartnern gemeinsam beantragt wird und hiernach alle betroffenen Rechtsinhaber mit den getroffenen Regelungen einverstanden sind.

Zuständig für den Freiwilligen Landtausch sind die Flurbereinigungsbehörden. Die Tauschpartner können sich zur sachgerechten Vorbereitung und Abwicklung des Freiwilligen Landtauschs eines zugelassenen Helfers bedienen. Zugelassene Helfer können neben anderen auch die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) sein.

Wir, als zugelassene Helfer erledigen für Sie:

  • Beschaffung der erforderlichen Unterlagen (Auszüge aus Grundbüchern, Katasterkarten und -Büchern, Bescheinigungen u.a.)
  • Verhandlungen mit den Tauschpartnern und Aufstellung des Tauschplanes
  • Einholen der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Bewilligungen
  • Beantragung der staatlichen Zuwendungen (Zuschüsse) und Führung der Verwendungsnachweise.

Im Rahmen der Förderungsvorschriften beteiligen sich der Bund und die Länder an der Finanzierung des Freiwilligen Landtausches durch Zuschüsse von bis zu 75% an den Kosten.

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