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So muss eine öffentlich rechtliche Verpflichtungserkläung der/des Grundstückseigentümer/s zu
einem sein Grundstück betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen verfasst werden, die sog. Baulast.
Wir als Ihr Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur informieren Sie über die notwendigen
Schritte. Wir stellen Ihnen den Lageplan zur Eintragung der Baulast bereit. Zudem sind wir seit 2002 dazu
befugt, Ihren Antrag zur Eintragung der Baulast öffentlich beglaubigen zu lassen. Die Baulast wird durch
Eintragung in das Baulastenverzeichnis bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde rechtswirksam.
Des weiteren nimmt das Büro am automatischen Abrufverfahren für elektronisch geführte Grundbücher
in Niedersachsen teil. Dieser Zugang steht gemäß der Grundbuchordnung zunächst ausschließlich
Behörden, Notaren und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren offen.
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