Berthold Lambers
Franz-Josef Ostendorf

Gutachten - Qualitätssicherung

Die Berufsbezeichnung "Gutachter" ist nicht geschützt. Umso wichtiger ist es für jeden Auftraggeber von Gutachten, die Qualifikation und die Qualitätssicherung “seines” Gutachters kritisch zu hinterfragen. Fehlerhafte oder ungenügende Gutachten können zu hohen Vermögensschäden führen.
Die WF-geprüften Gutachter müssen regelmäßig ihre persönliche Eignung nachweisen (alle 6 Jahre wird durch eine erneute Prüfung der aktuelle Wissensstand überprüft). Zudem unterliegen diese Gutachter einer ständigen Überwachung (jährliche stichprobenartige Kontrolle von Arbeitsproben) und sind zu regelmäßiger Weiterbildung, Qualitätssicherung und hinreichender Haftpflichtversicherung verpflichtet. So haben Sie als Auftraggeber eine gesicherte Gutachtenqualität.
Der hohe Standard der Qualitätssicherung und des Images des WertermittlungsForum ist daran abzulesen, dass dieses auch Inhaber einer der beiden in Deutschland von der Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH (dessen Träger der Bund, die Bundesländer und die deutsche Wirtschaft sind) akkreditierten Zertifizierungsstellen für Personalzertifizierung von Bewertungssachverständigen nach der DIN EN ISO/IEC 17024 ist.
(siehe auch: www.wertermittlungsforum.de)

WF

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