Aktuell
Eigentümer/innen und deren Rechtsnachfolger/innen sind für die Einhaltung des Bau- und Planungsrechts
unmittelbar verantwortlich, insbesondere dafür, dass Baumaßnahmen, die auf Grundlage des ungeteilten
Grundstücks genehmigt wurden ggfs. nicht durchgeführt werden.
Gerne prüfen wir die Zulässigkeit der Teilung nach den Bestimmungen des öfentlichen Bau- und Planungsrechts.
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aus Haus & Grund (März 2009)
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