Berthold Lambers
Franz-Josef Ostendorf

Beratung

Sie benötigen Beratung zur Bebaubarkeit von Grundstücken?

Dann wenden Sie sich an uns. Wir als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beraten Sie über die Bebaubarkeit Ihres Grundstücks und holen für Sie behördliche Genehmigungen ein.

Aktuell

Eigentümer/innen und deren Rechtsnachfolger/innen sind für die Einhaltung des Bau- und Planungsrechts unmittelbar verantwortlich, insbesondere dafür, dass Baumaßnahmen, die auf Grundlage des ungeteilten Grundstücks genehmigt wurden ggfs. nicht durchgeführt werden.

Gerne prüfen wir die Zulässigkeit der Teilung nach den Bestimmungen des öfentlichen Bau- und Planungsrechts.

Neues Recht zur Grundstücksteilung

aus Haus & Grund (März 2009)

Ihr Ansprechpartner